Beschluss BGH vom 30.03.2010 (Az.: V ZB 79/10), ergänzt durch LG Berlin, Beschluss vom 10.02.2010

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Zur Frage der Unzuständigkeit bei Haftantragstellung durch die örtlichen Bundespolizeiinspektionen.

 

Von den Bundespolizeiinspektionen gestellte Haftanträge sind solche der jeweiligen übergeordneten Bundespolizeidirektionen.

Wie nun im Nachgang bekannt wurde, hat das LG Berlin noch am 10.02.2010 in ähnlicher Sachverhalts- und Fragestellung anders - jedoch ohne schlüssige Begründung und nicht überzeugend - entschieden. Dort beantragte die BPOLI Berlin-Tegel (BPOLD Berlin). Der Beschluss ist nach dem BGH-Beschluss in der Kommentierung beigefügt.

Zur Kurzkommentierung und zum Volltext: hier

 

icon Zu den Anforderungen an die örtliche Zuständigkeit haftantragstellender Behörden (435.47 kB 2010-04-22 18:24:36)