Zur Frage der Unzuständigkeit bei Haftantragstellung durch die örtlichen Bundespolizeiinspektionen:
Von den Bundespolizeiinspektionen gestellte Haftanträge sind solche der jeweiligen übergeordneten Bundespolizeidirektionen.
Ergänzt am 19.04.2010 durch eine frühere Entscheidung des LG Berlin vom 10.02.2010, das - wenig überzeugend - entgegengesetzter Auffassung war.
Erweiterung der Kommentierung am 22.04.2010.