OLG Zweibrücken - 3 W 129/09 - Beschluss vom 18.08.2009

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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken zur Abschiebehaftbeantragung eines mutmaßlich untergetauchten Ausländers

  1. Zum mangelnden Rechtsschutzinteresse der haftantragstellenden Behörde im Rahmen der sofortigen weiteren Beschwerde zu einer bereits erledigten Haftanordnung (Überholung).
  2. Zur Anhörung des Verfahrensbevollmächtigten bei untergetauchtem Mandanten.
  3. Erneut zur richterfreien Ausschreibung eines untergetauchten Betroffenen nach § 50 Abs. 7 AufenthG und der Möglichkeit der Ergreifung des Ausländers gemäß § 62 Abs. 4 AufenthG.

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