Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken zur Abschiebehaftbeantragung eines mutmaßlich untergetauchten Ausländers
- Zum mangelnden Rechtsschutzinteresse der haftantragstellenden Behörde im Rahmen der sofortigen weiteren Beschwerde zu einer bereits erledigten Haftanordnung (Überholung).
- Zur Anhörung des Verfahrensbevollmächtigten bei untergetauchtem Mandanten.
- Erneut zur richterfreien Ausschreibung eines untergetauchten Betroffenen nach § 50 Abs. 7 AufenthG und der Möglichkeit der Ergreifung des Ausländers gemäß § 62 Abs. 4 AufenthG.
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