Salafistischer Prediger scheitert mit Einbürgerungsklage

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Mit Urteil vom 6. September 2017 (Aktenzeichen: 19 A 2246/15) hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Berufung eines in Wuppertal wohnhaften salafistischen Predigers zurückgewiesen, der in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden wollte.

Der israelische Staatsangehörige ist arabischer Volkszugehöriger muslimischen Glaubens. Die Stadt Wuppertal lehnte seinen Einbürgerungsantrag ab, nachdem ihr Erkenntnismaterial der Polizei und des Verfassungsschutzes zugeleitet worden war, das auf umfangreiche Aktivitäten des Klägers im Milieu des Salafismus hindeutete. Eine der diversen im Internet als Video veröffentlichten "Predigten" des Klägers hatte zu einem Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung geführt, das später eingestellt worden war. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die gegen die Ablehnung des Einbürgerungsantrags gerichtete Klage ab. Auch die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht blieb nunmehr erfolglos.

Zur Begründung hat der 19. Senat ausgeführt:

Eine Einbürgerung des Klägers sei ausgeschlossen, weil tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass er Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt habe. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger jedenfalls bis 2010 an Veranstaltungen des Vereins "Einladung zum Paradies" mitgewirkt habe, der einen Islam salafistischer Prägung propagiert habe. Der Kläger habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass er sich in der Zwischenzeit von seiner früheren Unterstützung dieser Bestrebung abgewandt habe. Denn er bestreite weiterhin, jemals Anhänger des Salafismus gewesen zu sein.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Quelle: Presseerklärung des OVG Münster