Generalanwalt Bot vertritt in der Rechtssache Lounes (C-165/16)die Auffassung, dass ein Unionsbürger, der sich in einem anderen Mitgliedstaat einbürgern ließ, weiterhin auf seine Rechtsstellung als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger berufen kann, um seinem Ehegatten Freizügigkeit zu vermitteln. Zur Begründung bedient sich der Generalanwalt der EuGH-Rechtsprechung in sogenannten Rückkehrerfällen. Um das Familienleben fortzusetzen, wäre der eingebürgerte Unionsbürger andernfalls gezwungen, das Hoheitsgebiet seines neuen Heimatstaates zu verlassen und sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, um dort wieder die Freizügigkeitsrechte, vor allem die Möglichkeit des Zusammenlebens mit ihrem Ehegatten, genießen zu können.