Haftdauer nach RL 2008/115/EG: Urteil des EuGH vom 30.11.2009 (Rs. „Kadzoev“- C-357/09 PPU -)

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Zur Frage der Haftdauer und Berücksichtigung der Dauer, während deren der Vollzug einer Abschiebungsentscheidung aufgeschoben war sowie zum Begriff der „hinreichenden Aussicht auf Abschiebung“ gem. Art. 15 IV-VI RL 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger.

Vorabentscheidungsersuchen nach den Art. 68 und 234 EGV, eingereicht vom Administrativen sad Sofia-grad (Bulgarien) mit Entscheidung vom 10. August 2009, beim Gerichtshof eingegangen am 7. September 2009. Die RL 2008/115/EG ist noch von Deutschland bis zum 24.12.2010 umzusetzen.

Die Kommentierung geht auch kurz auf die Umsetzung der RL ein.

Zur Kommentierung im Portal hier: