§ 85a AufenthG

  • Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen zwischen Vater und Kind

    Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat ausweislich einer Presseerklärung mit Urteil vom 24. Juni 2021 (BVerwG 1 C 30.20) entschieden, dass die Anerkennung der Vaterschaft eines nichtdeutschen Kindes durch einen Vater deutscher Staatsangehörigkeit "nicht gezielt gerade zu dem Zweck", die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt zu schaffen, erfolgt, wenn sie auch der Begründung, Fortsetzung oder Vertiefung einer Eltern-Kind-Beziehung dient.

  • Wenn Dilettanten Gesetze machen – untaugliche Regelungen zur Bekämpfung von Scheinvaterschaften

    Mit dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hat der Gesetzgeber einenuntauglichen Versuch zur Missbrauchseindämmung bei Scheinvaterschaften vorgenommen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Anfechtungsmöglichkeit bei einer Scheinvaterschaftsanerkennung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB für verfassungswidrig und damit nichtig erklärte, wurde das Thema überraschend in dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 17.5.2017 wieder aufgenommen. Die Neuregelung kam deshalb überraschend, weil der Entwurf des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom Januar 2017 keinerlei Regelung in Bezug auf die Bekämpfung von Scheinvaterschaften vorsah.