Der EuGH hat mit Urteil vom 29.03.2017 in der Rechtssache Tekdemir (C-652/15)die Anforderungen an die Notwendigkeit, ein Visumverfahren bei im Bundesgebiet geborenen türkischen Staatsangehörigen durchzuführen, mit Blick auf die Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80näher konkretisiert. Der EuGH folgt der Stellungnahme der Kommission, die sich für eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgesprochen hatte. Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist damit nicht mehr anwendbar.