Aussetzung der Vollziehung

  • Bundesamt setzt Dublin-Überstellung im Hinblick auf Corona-Krise aus

    Das Bundesamt verschickt in allen Dublin-Verfahren unter Verweis auf § 80 Abs. 4 VwGO die Mitteilung, dass derzeit keine Dublin-Überstellungen erfolgen werden. Es beruft sich insoweit auf eine Mitteilung des Bundesamtes über die Vollzugsaussetzung in Dublin-Verfahren vom 18. März 2020, das an die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe gerichtet war .