Ausweislich einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht hat der 1. Senat mit Urteil vom 18. Dezember 2019 (BVerwG 1 C 34.18) eine Reihe umstrittener Fragen zur Auslegung und Anwendung der am 1. August 2015 in Kraft getretenen Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer, die sich in Deutschland nachhaltig integriert haben, geklärt.