Daueraufenthaltskarte

  • Visafreiheit für Familienangehörige von Unionsbürgern mit Daueraufenthaltskarte

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 18. Juni 2020 in der Rechtssache Ryanair (C-754/18) entschieden, dass ein Familienangehöriger eines Unionsbürgers, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, aber Inhaber einer Daueraufenthaltskarte ist, bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von der Visumpflicht befreit ist. Darüber hinaus gilt die Daueraufenthaltskarte an sich als Bescheinigung der Eigenschaft ihres Inhabers als Familienangehöriger eines Unionsbürgers.