Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil in der Rechtssache C-181/16 (Sadikou Gnandi) am 19. Juni 2018 entschieden, dass die Mitgliedstaaten nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz eine Rückkehrentscheidung erlassen dürfen, sofern sie das Rückkehrverfahren aussetzen, bis über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung entschieden wurde.