Die EU-Kommission schlug am 16. April 2025 per Änderungsverordnung[zzgl. Annex - KOM(2025) 186 endgültig] vor, dass die Mitgliedstaaten bereits vor dem Inkrafttreten des vollständigen Asylpakets im Juni 2026 die Regelungen über die sicheren Herkunftsstaaten anwenden dürfen, um den Mitgliedstaaten zu helfen, den bestehenden Rückstau bei den Asylanträgen zu verringern.