Familienflüchtlingsschutz

  • Familienflüchtlingsschutz für subsidiär schutzberechtigte Angehörige der Kernfamilie

    Nach einer Presseerklärung des  Bundesverwaltungsgerichts hat der 1. Senat mit Urteil vom 25. November 2021 (1 C 4.21) entschieden, dass der subsidiäre Schutzstatus von Eltern und Geschwistern eines minderjährigen Flüchtlings nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz hindert; ist der Flüchtling im Laufe des Verfahrens volljährig geworden, müssen sowohl die Familienangehörigen als auch das Kind ihr Asylgesuch noch vor dessen Volljährigkeit geäußert haben.

  • EuGH soll Fragen zum Familienflüchtlingsschutz bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit in der Familie klären

    Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. Dezember 2019 den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung angerufen, ob die Gewährung von Familienflüchtlingsschutz nach § 26 AsylG an ein Kind, das eine andere Staatsangehörigkeit als die des schutzberechtigten Elternteils besitzt, von der in Art. 3 der Richtlinie 2011/95/EU (sog. Anerkennungsrichtlinie) gründenden Befugnis der Mitgliedstaaten gedeckt ist, günstigere Normen zur Entscheidung darüber zu erlassen, wer als Flüchtling gilt, bzw. ob dies i.S.d. Art. 23 Abs. 2 RL 2011/95/EU mit der persönlichen Rechtsstellung des Kindes unvereinbar ist.