Flüchtlingskriese

  • Generalanwalt empfiehlt Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die Verteilung von 120.000 Flüchtlingen abzuweisen

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, die Klagen der Slowakei und Ungarns (C-643/15 und C-647/15) gegen den vom Rat der Europäischen Union beschlossenen vorläufigen obligatorischen Mechanismus zur Umsiedlung von Asylbewerbern abzuweisen. Dieser Mechanismus trägt wirksam und in verhältnismäßiger Weise dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können.

  • Merkels Alleingang in der Flüchtlingspolitik ist mit Europarecht vereinbar

    Unter den außergewöhnlichen Umständen der Flüchtlingskrise ist nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz der Mitgliedstaat zuständig, in dem der Antrag zuerst gestellt wurde. Ein illegaler Grenzübertritt im Sinne der Dublin-III-Verordnung liege nicht vor, wenn Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Union, die mit einem Massenzustrom von Drittstaatsangehörigen konfrontiert seien, diesen Menschen gestatteten, auf dem Weg in andere Mitgliedstaaten in ihr Hoheitsgebiet einzureisen und es zu durchqueren.