generalpräventive Gründe

  • Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Im Ausländerrecht können generalpräventive Gründe auch nach dem seit 2016 geltenden neuen Ausweisungsrecht ein Ausweisungsinteresse begründen, das der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis regelmäßig entgegensteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. Juli 2018 (Aktenzeichen BVerwG 1 C 16.17) entschieden.