Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat festgestellt, dass die Rechte eines unbegleiteten Minderjährigen nach der Kinderschutzrechtskonvention von Spanien verletzt wurden, als dieser im Rahmen einer Kollektivausweisungen ("Push Backs") durch die spanische Guardia Civil am 2. Dezember 2014 von Melilla nach Marokko abgeschoben wurde.