Vor dem Hintergrund des weiter anhaltenden Kriegsgeschehens in der Ukraine hat der Rat der Europäischen Union einem Antrag der Kommission auf Verlängerung des mit dem Durchführungsbeschluss eingeführten vorübergehenden Schutzes um ein weiteres Jahr entsprochen. Die Verlängerung des Durchführungsbeschlusses bildet die Grundlage für die Gewährung von Aufenthaltsrechten nach § 24 Abs. 1 AufenthG für Vertriebene aus der Ukraine.