Der Gerichtshof der Europäischen Union wird sich mit zwei Vorabentscheidungsersuchen befassen müssen. Zum einen liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 17.12.2021 (3 A 709/16) vor. Zum anderen hat das Verwaltungsgericht Darmstadt den Gerichthof der Europäischen Union mit einem Vorabentscheidungsersuchen befasst, dass unter dem Aktenzeichen C-129/22 anhängig ist.