In dem Gastbeitragvon Rechtsanwalt Dr. Stephan Heidenhain wird die am 20. August 2021 in Kraft tretende weitreichende Liberalisierung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts besprochen (Art. 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigengesetzes vom 12. August 2021 – BGBl. I S. 3538). Mit diesem Gesetz hat der Bundesgesetzgeber nach mehr als 70 Jahren endlich den Auftrag aus Art. 116 Abs. 2 GG eingelöst („C´est mieux tard que jamais“), und er hat so den in Art. 116 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch ins Staatsbürgerschaftsgesetz übernommen.