Der Gerichtshof der EU hat mit Urteil vom 3. September 2020 in den verbundenen Rechtssachen C‑503/19 und C‑592/19 entschieden, dass einem Drittstaatsangehörigen die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten aus Gründen der öffentlichen Ordnung nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2003/109 nicht allein deshalb automatisch verweigert werden kann, weil gegen ihn eine beliebige strafrechtliche Verurteilung ergangen ist.