Rückführungsverordnung

  • Die neue Rückkehrverordnung ermöglicht die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten

    Am 2. Juni 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU eine politische Einigung uber die neue EU-Rückkehrverordnung erzielt. Die Verordnung schafft erstmals ein einheitliches europaisches Rückkehrsystem, das die bisherige Rückfuhrungsrichtlinie von 2008 vollständig ablöst, und eroffnet zudem die Möglichkeit zur Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten. Parallel dazu traten bereits im Februar 2026 verschärfte Regeln zum Konzept des sicheren Drittstaats in Kraft, die eine weitreichende Auslagerung von Asylverfahren ermöglichen.