subsidiäre Schutzstatus

  • Familienflüchtlingsschutz für subsidiär schutzberechtigte Angehörige der Kernfamilie

    Nach einer Presseerklärung des  Bundesverwaltungsgerichts hat der 1. Senat mit Urteil vom 25. November 2021 (1 C 4.21) entschieden, dass der subsidiäre Schutzstatus von Eltern und Geschwistern eines minderjährigen Flüchtlings nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz hindert; ist der Flüchtling im Laufe des Verfahrens volljährig geworden, müssen sowohl die Familienangehörigen als auch das Kind ihr Asylgesuch noch vor dessen Volljährigkeit geäußert haben.