systemische Mängel

  • Systemische Mängel in Griechenland wegen drohender Rückführung eines Syrers in die Türkei

    Das Verwaltungsgericht München hat mit einem Beschluss vom 17. Juli 2019 (Az.: M 11 S 19.50772, M 11 S 19.50759) eine bevorstehende Dublin-Überstellung nach Griechenland gestoppt, weil dem Betroffenen in Griechenland eine Abschiebung in die Türkei drohen würde. Damit wurde erstmalig eine Rückführung in die Türkei aufgrund des sog. EU-Türkei-Deals von einem deutschen Gericht in Frage gestellt.