Unzulässigkeitsentscheidung

  • Folgen eines Anhörungsmangels im Asylverfahren beim Bundesamt

    Ausweislich einer aktuellen Presseerklärung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. März 2021 (BVerwG 1 C 41.20) die rechtlichen Folgen des Unterlassens einer persönlichen Anhörung eines Asylsuchenden im behördlichen Asylverfahren beim Bundesamt klargestellt.