Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seinem Urteil vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache Addisdie Verfahrensrechte von Asylbewerbern einem besonderen Schutz unterworfen. Es ist mit der praktischen Wirksamkeit der Verfahrensrichtlinie, unvereinbar, wenn das mit dem Rechtsbehelf befasste Gericht eine von der Asylbehörde unter Verletzung der Pflicht, dem Antragsteller Gelegenheit zu einer persönlichen Anhörung zu seinem Antrag auf internationalen Schutz zu geben, erlassene Entscheidung bestätigen könnte, ohne selbst den Antragsteller unter Wahrung der im Einzelfall anwendbaren grundlegenden Bedingungen und Garantien anzuhören.