Der Gerichthof der EU hat mit Urteil vom 12.03.2019 in der Rechtssache Tjebbes (Aktenzeichen: C-221/17) entschieden, dass bei einem dauerhaften Wegfall einer echten Bindung zwischen einer Person und einem Mitgliedstaat das Unionsrecht dem Verlust der Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats und hieraus folgend dem der Unionsbürgerschaft nicht entgegen steht. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt jedoch eine Einzelfallprüfung der Folgen dieses Verlusts für die Betroffenen aus unionsrechtlicher Sicht.