Verteilung von Flüchtlingen

  • Reform des Dublin-Systems zur Verteilung von Flüchtlingen in Europa

    Ein funktionierendes, auf Solidarität beruhendes Asylsystem ist möglich! Die geltende Dublin-III Verordnung, in der festgelegt ist, welcher Staat für Asylanträge von Flüchtlingen zuständig ist, ist inzwischen unzureichend. Dies wurde 2015 deutlich, als mehr als eine Million Menschen vor Krieg, Konflikten und Verfolgung flohen und in der EU internationalen Schutz beantragten, was dazu führte, dass das Dublin-System völlig zusammenbrach. Als Reaktion legte die Kommission im Mai 2016 einen Vorschlag für eine überarbeitete Dublin-Verordnung vor.

  • EuGH weist die Klagen Ungarns und der Slowakei gegen Verteilung von Asylsuchenden ab

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wies am 6. September 2017 die Klagen der Slowakei und Ungarns (verbundenen Rechtssachen C-643/15 und C-647/15) gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylsuchenden ab. Diese Regelung habe tatsächlich und in verhältnismäßiger Weise dazu beigetragen, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen konnten.

  • Generalanwalt empfiehlt Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die Verteilung von 120.000 Flüchtlingen abzuweisen

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, die Klagen der Slowakei und Ungarns (C-643/15 und C-647/15) gegen den vom Rat der Europäischen Union beschlossenen vorläufigen obligatorischen Mechanismus zur Umsiedlung von Asylbewerbern abzuweisen. Dieser Mechanismus trägt wirksam und in verhältnismäßiger Weise dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können.