Vertragsverletzungsverfahren

  • Geplante Änderung des Freizügigkeitsrechts/EU ist unzureichend

    Deutschland hat über acht Jahre hinweg eine zwingend erforderliche Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU verschleppt. Weder der Bericht der EU-Kommission vom 10. Dezember 2008 über die – aus ihrer Sicht – „enttäuschende“ Umsetzung der Unionsbürgerrichtlinie noch die konkrete Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/11821) konnten die Bundesregierung bewegen, das Unionsrecht vollständig umzusetzen.