Der für Ausländerrecht zuständige 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom heutigen Tag das Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel, das einen Landkreis zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG für ukrainische Staatsangehörige verpflichtete, ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens angerufen.