Weisung der Bundesagentur

  • Niederschlagung von Forderungen aus einer Verpflichtungserklärung von Flüchtlingspaten

    Angesichts des Elends tausender syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge haben sich in Deutschland viele Menschen bereit erklärt, mit ihrem Einkommen und Vermögen zu haften, um Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Nun zeigt sich ein Weg aus der Haftungsfalle, die mit der Abgabe einer sogenannten Verpflichtungserklärung verbunden ist. Mit der Weisung der Bundesagentur  für Arbeit werden Regelungen zum Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen, die im Rahmen der Landesaufnahmeanordnungen vor dem 06.08.2016 abgegeben wurden (sog. Altfälle), getroffen. Diese sind nicht für die kommunalen Jobcenter verbindlich.