Wohnsitzauflage

  • Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen teilweise nichtig

    Mit Urteil vom 4. September 2018 hat das Oberverwaltungsgericht eine Wohnsitzauflage aufgehoben, mit welcher die Bezirksregierung Arnsberg einen irakischen Flüchtling verpflichtet hatte, in Kerpen seinen Wohnsitz beizubehalten. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, die zugrunde gelegte Vorschrift der nordrhein-westfälischen Aus­länder-Wohnsitzregelungsverordnung sei nicht mit Bundesrecht vereinbar.