In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es seitens der CSU Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands grundsätzlich zurückzuweisen. Die vorgeschlagenen Zurückweisungen werden mitunter damit begründet, dass sie zur Wiederherstellung der bestehenden Rechtsordnung geboten seien. Dass diese Diskussion sinnlos ist, ergibt sich zweifelsfrei aus einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofs der EU mit der Frankreich untersagt wurde, eine Überstellungsentscheidung nach der Dublin-III-Verordnung zu erlassen, bevor Deutschland dem Gesuch ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat. Insoweit wird erneut erkennbar, wie wenige Kenntnisse die in der Politik Verantwortlichen von dem hier zur Anwendung gelangenden Unionsrecht haben.