Zwangsgeld

  • Verwaltungsgericht droht Zwangsgeld wegen unterbliebener Rückholung des abgeschobenen Tunesiers an

    Weil die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Bochum die am 13. Juli 2018 erfolgte Abschiebung eines von den deutschen Behörden als Gefährder eingestuften Tunesiers entgegen einer gerichtlichen Anordnung vom gleichen Tage bislang nicht rückgängig gemacht hat, wurde ihr - dem Antrag des Tunesiers folgend - mit Beschluss der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom heutigen Tage ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- € für den Fall angedroht, dass sie der gerichtlichen Anordnung nicht bis spätestens zum 31. Juli 2018 nachkommt.