Handbuch zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich Asyl, Grenzen und Migration der Europäischen Grundrechteagentur 2013
Dieses Handbuch bietet einen Überblick über das geltende Recht im Zusammenhang mit Asyl, Grenzmanagement und Einwanderung und umfasst sowohl das Recht der Europäischen Union als auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Im Handbuch wird die Situation derjenigen Ausländer untersucht, die in der EU in der Regel als Drittstaatsangehörige bezeichnet werden.
Visa Policy of Member States and the EU towards Turkish Nationals after Soysal by Kees Groenendijk and Elspeth Guild (2012)
Masterarbeit von Jana Görner im Studiengang Master of Arts in European Studies mit dem Thema: Status und Anwendung des Assoziationsrechts mit der Türkei im europäischen Rechtsrahmen. Stand: Wintersemester 2011/2012
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über die Vereinbarkeit von Asylanhörungen mittels Videokonferenztechnik mit den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes vom 28.11.2011.
AB ile Türkiye arasındaki ortaklık hukukundaki "standstill" hükmünün uygulama alanları ve etkileri
25 Jahre Schengen: Der Schengen-Acquis als integraler Bestandteil des Europarechts - Bedeutung und Auswirkung auf die Einreise- und Aufenthaltsrechte
Vortragsskript von Herrn Prof. Dr. Kraft zum Streitgegenstand im Ausländerecht und den Auswirkungen des Trennungsprinzip.
Stand: November 2010
Vortragsskript von Herrn Prof. Dr. Kraft zum maßgeblichen Zeitpunkt im Ausländerrecht.
Beitrag zur Umsetzung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABlEU L 348/98 vom 24.12.2008) - RüFü-RL.
Der Beitrag gibt einen kommentierten Überblick zu der erfolgten nationalen Umsetzung (BGBl. I Nr. 59 vom 25.11.2006, S. 2258 unter Berücksichtigung einer ersten Einschätzung des Urteils des EuGH in der Rs. "El Dridi" - C-61/11 - vom 28.04.2011).
Die wesentlichen Änderungen sind synoptisch im Volltext dargestellt.
BGBL. I Nr. 59:
2. Richtlinienumsetzungsgesetz - BGBl. I Nr. 59 vom 25.11.2011 (139.91 kB 2011-11-25 14:16:25)
Zum Richtlinientext:
Richtlinien Gesamtdokument für Mitglieder (4.84 MB 2010-03-15 22:57:41)
Zu den Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI:
VAH-BMI zur Verfristung der Rückführungsrichtlinie (58.75 kB 2011-01-07 23:18:41)
Zur Bundesratsfassung (Drucks. 210/11 vom 15.04.2011):
Entwurf des 2. Richtlinienumsetzungsgesetzes von April 2011 (772.72 kB 2011-04-30 19:11:14)
EuGH - El Dridi:
EuGH - Rs. C-61/11 - "El Dridi" vom 28.04.2011
EuGH - Achughbabian:
EuGH - Rs. C-329/11 - „ Achughbabian“ vom 06.12.2011
EuGU - Sagor:
EuGH - Rs. C-430/11 - "Sagor" vom 06.12.2012
Stand: 17.03.2013
Der Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Auswirkungen des Assoziierungsabkommens (Ankara-Abkommen) vom 12.09.1963 und insbesondere dem Zusatzprotokoll zu diesem völkerrechtlichen Vertrag vom 23.11.1970 sowie den hierzu ergangenen Assoziationsratsbeschlüssen, mit denen die Türkei auf die EWG/EG-Mitgliedschaft vorbereitet werden sollte.
Es sind folgende Urteile des EuGH mit einbezogen:
Anlage zum Dokument: Länderrundschreiben BMI vom 06.05.2009
Kommentierter Überblick zu den Änderungen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (ABl.EU L 243/1 vom 15.09.2009).
Der Visakodex hat als Verordnung der Europäischen Union Gesetzescharakter und gilt seit 5. April 2010 unmittelbar in allen Anwenderstaaten. Der Visakodex gilt für alle Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie für die Schweiz und für Liechtenstein (mit dem Beitritt zum Schengenraum) sowie die verbleibenden neuen Beitrittsstaaten Rumänien, Bulgarien und Zypern (nach Vollanwendung des Schengen-Besitzstandes), außer für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Irland. Dänemark hat die Regelungen in nationales Recht umsetzt.Der Visakodex löste im Rahmen der Visumpolitik der Europäischen Union zur Aufstellung eines gemeinsamen Besitzstandes an Rechtsvorschriften, insbesondere durch Konsolidierung und Weiterentwicklung der bisherigen Bestimmungen auf diesem Gebiet, insbesondere Art. 9-17 SDÜ und die Gemeinsame Konsularische Instruktion (GKI) ab.
Dem Dokument sind in der Anlage der Visakodex und das Handbuch zum Visakodex, die ergänzende VO (EU) Nr. 265/2010 sowie die GKI (2005) beigefügt (bitte über die "Büroklammer" im Reader öffnen).
Stand der Kommentierung: 20.04.2012.
Zu den rechtlichen Voraussetzungen der Beantragung eines Visums zum Ehegattennachzug nach der Einreise und zu den Bedingungen der Inanspruchnahme des abgeleiteten Freizügigkeitsrechts einer in Dänemark geschlossenen Ehe.Mit einem Gastbeitrag von RA Thomas Oberhäuser, UlmDie Kommentierung bezieht sich auf folgende Entscheidungen:
Stand: 26.02.2012
Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick zu Aufbau, Zuständigkeit und Organisation des Gerichtshofes.
Die Abhandlung berücksichtigt den Vertrag von Lissabon.Es wird dabei auf das Verfahren vor dem Gerichtshof und die Bindungswirkung von Urteilen des Gerichtshofes eingegangen.
Überarbeitungsstand: 27.04.2011
Der Beitrag geht auf die grundsätzliche Bedeutung des Freizügigkeitsrechtes nach dem AEUV (vormals EGV) ein. Im Kern wird die Bedeutung der Unionsbürgerschaft im Lichte der aktuellen Rechtssprechung behandelt und auf die so genannten Rückkehrfälle sowie auf die Reiserechte für drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern von EU-Bürgern eingegangen.
Überarbeiteter Aufsatz von Holger Winkelmann(ursprünglich veröffentlicht in InfAuslR 2/2009, S. 45-49)
Redaktionell bearbeitet am 20.01.2010: Die offizielle Abkürzung für den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist "AEUV".
Hartz IV und Zuwanderungsgesetz - Reformflut für arbeitslose Migranten Daniel M. Naujoks