Hektik bei der Gesetzgebung zur Beschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

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In der neuen Legislaturperiode setzt sich die Eilgesetzgebung im Migrationsrecht unverändert fort. Waren bereits zuvor die Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht (ab Herbst 2014: Einstufung dreier Westbalkanländer als sichere Herkunftsstaaten, Asylpakete I und II, Integrationsgesetz usw.) unter dem Eindruck steigender Flüchtlingszahlen von großer gesetzgeberischer Hektik geprägt, die eine geordnete Einbindung von Sachverständigen und Verbänden kaum ermöglichte, so soll auch die Verlängerung des Ausschlusses des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in wenigen Wochen gesetzlich verankert werden.

Seit Anfang der Woche liegt der „Gesetzentwurf“ der Unionsfraktion zur weiteren Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten vor, der heute im Bundestag behandelt wird.

Neben diesem Gesetzentwurf, hat auch die AfD einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem das Ziel verfolgt wird, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dauerhaft und vollständig auszuschließen.

Weiterhin liegt ein Gesetzentwurf der LINKEN  und der FDP zu diesem Themenkomplex vor.

Mit Spannung bleibt abzuwarten, ob die SPD dem Gesetzentwurf der Union „beitritt“, wenn der SPD-Parteitag am Sonntag seine Zustimmung zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen geben sollte.