Migrationsrecht.net - Informationsportal zum Ausländerrecht

Das Portal Migrationsrecht.net bietet Juristen, Rechtsanwälten, Journalisten und auch Rechtssuchenden mit seinem Experten-Netzwerk umfangreiche Informationen sowie aktuelle News aus dem gesamten Bereich des europäischen und deutschen Migrationsrechts. Zu vielen Themengebieten des Ausländerrechts stehen Texte, Abhandlungen, Gesetze und Verordnungen sowie E-Books zur Verfügung.

Menschenrechtsinstitut fordert Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die Bundespolizei

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

§ 22 Abs. 1 a BPolG verstoße gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG und gegen internationale Menschenrechtsverträge, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung der Studie zu „Racial Profiling“.

„Der Staat muss sicherstellen, dass die Polizei bei anlasslosen Personenkontrollen Menschen nicht aufgrund unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe oder Gesichtszügen überprüft“, so Rudolf weiter.

„Solche pauschalen Verdächtigungen grenzen Menschen aus und verletzen ihren Anspruch auf Achtung als Gleiche. Damit wird ihre Menschenwürde beeinträchtigt, deren Schutz Kernanliegen des freiheitlichen und auf Menschenrechten basierenden Rechtsstaates ist.“ Hendrik Cremer, Autor der Studie, forderte die Streichung des entsprechenden Paragraphen.

„Es geht hier nicht um Einzelfälle von Diskriminierungen durch die Bundespolizei. Der Grund für diese Praxis ist auch nicht allein im Verantwortungsbereich und Handeln der Polizei zu suchen. Es sind die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen der Polizei, die auf diskriminierendes Handeln angelegt sind. Paragraph 22 Absatz 1a) muss daher gestrichen werden.“ Auch weitere Gesetze auf Bundes- und Landesebene müssten überprüft werden.

Paragraph 22 Absatz 1 a) Bundespolizeigesetz ermächtigt die Bundespolizei zu anlasslosen Personenkontrollen auf Flughäfen, auf Bahnhöfen und in Zügen zum Zweck der Migrationskontrolle.

Mit "Racial Profiling" wird die Methode bezeichnet, das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen. In jüngerer Zeit ist diese Polizeipraxis infolge von Gerichtsverfahren verstärkt in die öffentliche Diskussion geraten. Kritik üben betroffene Einzelpersonen, Stimmen aus der Wissenschaft, Betroffenenorganisationen und Organisationen, die sich gegen Rassismus engagieren. Hingegen hat die Politik das Thema noch nicht recht aufgegriffen. Aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist es dringend erforderlich, dass sich die Politik in Bund und Ländern der Problematik annimmt.

Hendrik Cremer (2013):Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an Gesetzgeber, Gerichte und Polizei. Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin.

Zum Dokument: hier klicken

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 26.06.2013

Nachrichten in MNet, auf die die Studie z.T. Bezug nimmt:

Urteil in der Rechtssache C-278/12 "Adil" vom 19.07.2012

EU in Sorge: Berichte von Reisenden über angebliche regelmäßige und systematische Kontrollen an Binnengrenzen

EuGH: Anforderungen an eine nationale Befugnisnorm zur Identitätskontrolle nach Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen