Ist die Abschiebung des Ex-Leibwächters Sami A. rechtswidrig erfolgt?

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Die Rückführung des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden konnte trotz der laufenden gerichtlichen Verfahren erfolgen, weil das Gericht auf die Eihaltung sonst üblicher Verhaltensweisen vertraut hat. Das Gericht hat es unterlassen, einen sogenannten „Hängebeschluss“ zu erlassen, weil es darauf vertraute, dass die Behörde den Abschiebungstermin rechtzeitig mitteilen würde. Doch macht dies die Abschiebung rechtswidrig?

Sami A. war vollziehbar ausreisepflichtig und musste daher ständig mit seiner Abschiebung rechnen. Allein die Anträge beim Verwaltungsgericht, mit dem Ziel, die Abschiebung einstweilen auszusetzen, hindert den Vollzug der Abschiebung nicht. Anders als in bestimmten asylrechtlichen Verfahren kam allein der Antragstellung bei Gericht keine aufschiebende Wirkung zu. Daher durfte die Behörde die Abschiebung einleiten, ohne rechtlich hieran gehindert zu sein. Denn das Bundesamt hat es ausdrücklich abgelehnt, eine Zusicherung, bis zur Entscheidung des Gerichts von der Vollziehung abzusehen, abzugeben. 

Allein der Umstand, dass der Beschluss, mit dem die Abschiebung untersagt wurde, noch vor der Landung in Tunis ergangen ist, führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Vollzugs. Auch wenn die Abschiebung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen gewesen sein sollte, so muss doch geprüft werden, ob ein Abbruch des Fluges zu diesem Zeitpunkt tatsächlich noch möglich gewesen ist. Fehlender Treibstoff wäre sicherlich ein Grund, den Flug planmäßig zu beenden. Hier besteht sicherlich noch Aufklärungsbedarf. Der pauschale Hinweis auf den laufenden Vollzug der Abschiebung ist sicherlich nicht ausreichend, um diese als rechtswidrig zu charakterisieren.

Was folgt jetzt? Der Beschluss, Sami A. aus Tunesien zurückzuholen, wird zunächst mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Wird nach einem Monat Aufenthalt in Tunesien, solange wird das Beschwerdeverfahren wohl dauern, tatsächlich noch die Gefahr konkret sein, dass Sami A. Folter ausgesetzt sein wird?

Fazit: Der Fall ist rechtstaatlich bedenklich, weil das Vertrauen auf Erklärungen von Behörden gegenüber den Gerichten erschüttert ist. Niemand wird wohl ernstlich glauben, dass die Abschiebung ohne Vorbereitung plötzlich und unerwartet durchgeführt wurde. Das Gericht wird daher zukünftig zur Sicherheit „Hängebeschlüsse“ erlassen, um nicht nochmals vor eine ähnliche Situation gestellt zu werden.