Die Rückführung des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden konnte trotz der laufenden gerichtlichen Verfahren erfolgen, weil das Gericht auf die Eihaltung sonst üblicher Verhaltensweisen vertraut hat. Das Gericht hat es unterlassen, einen sogenannten „Hängebeschluss“ zu erlassen, weil es darauf vertraute, dass die Behörde den Abschiebungstermin rechtzeitig mitteilen würde. Doch macht dies die Abschiebung rechtswidrig?