Arbeitnehmer

  • EuGH klärt die Dauer der Fortgeltung der Erwerbstätigeneigenschaft bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit

    Der EuGH klärt eine der zentrale Fragen des Freizügigkeitsrechts. In Literatur und Rechtsprechung war lange Zeit umstritten, in welchem Umfang die Arbeitnehmereigenschaft erhalten bleibt, wenn ein Unionbürger nach mehr als einem Jahr Beschäftigung unfreiwillig arbeitslos wird. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU, der die Regelung des Art. 7 Abs. 3 lit b UnionbürgerRL umsetzt, lässt anders als bei einer Beschäftigung von weniger als einem Jahr (§ 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG/EU) nicht erkennen, ob es eine zeitliche Höchstgrenze gibt.

  • Keine Freizügigkeit bei missbräuchlichen Praktiken zur Erlangung von Sozialleistungen

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 5. März 2018 (Az.: 9 B 56/19) einer Bulgarin die Berufung auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit versagt, weil eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände ergab, dass trotz formaler Einhaltung der unionsrechtlichen Bedingungen das Ziel der Freizügigkeitsregelung nicht erreicht wurde. Denn die Betroffene habe in der Absicht handelte, sich einen unionsrechtlich vorgesehenen Vorteil dadurch zu verschaffen, dass sie die Voraussetzungen für die Freizügigkeit als Arbeitnehmer willkürlich herbeigeführt habe, um ergänzende Sozialhilfe zu erlangen.