Asylrecht

  • Vorschlag für eine neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem

    Am 23. September 2020 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt. Die Kommission will mit dem Paket, das fünf Gesetzesiniti ativen umfasst, die seit Jahren festgefahrenen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten wieder in Gang bringen.

  • Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

    Ausweislich einer aktuellen Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts hat der 1. Senat mit Urteil vom 20. August 2020 (BVerwG 1 C 28.19) entschieden, dass die Zustellungsfiktion des § 10 Abs. 2 Satz 2 Asylgesetz (AsylG), nach der ein Asylbewerber Zustellversuche des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) unter der letzten bekannten Anschrift auch dann gegen sich gelten lassen muss, wenn diese dem Bundesamt nicht vom Ausländer selbst, sondern durch eine öffentliche Stelle mitgeteilt worden ist, im Einklang mit dem Unionsrecht steht.

  • Folgerungen aus der „Gnandi“-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer Asylablehnung mit einer Abschiebungsandrohung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich - aktuelle Presseerklärung 11/2020 - mit der Frage der Auswirkungen des Unionsrechts auf den Erlass von Abschiebungsandrohungen im Asylrecht befasst. Nach den Urteilen vom 20. Februar 2020 steht die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EGim Einklang, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat und dieser Rechtsbehelf seine volle Wirksamkeit entfaltet.

  • Gegenstandswert bei reiner Untätigkeitsklage im Asylverfahren ist auf 2500 € festzusetzen

    Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für eine reine Untätigkeitsbescheidungsklage im Asylverfahren ist auf 2500 € festzusetzen hat des BVerwG mit Beschluss 11. Juli 2018 (1 C 18/17) entschieden.

  • Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Ein Asylbewerber, über dessen Antrag nicht innerhalb dreier Monate entschieden worden ist, hat die Möglichkeit, gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) Untätigkeitsklage zu erheben. In Fällen, in denen das Bundesamt ihn noch nicht angehört hat, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nur auf Verpflichtung des Bundesamtes zur Bescheidung gerichtete Klage. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11. Juli 2018 (Aktenzeichen BVerwG 1 C 18.17) ohne mündliche Verhandlung entschieden.

  • Kein Flüchtlingsstatus für Syrer wegen drohender Einziehung zum Militärdienst

    Das Oberverwaltungsgericht hat am 4. Mai 2017 in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass einem 20-jährigen Syrer, der vor dem Bundesamt angegeben hatte, wegen des Militärdienstes Syrien verlassen zu haben, nicht die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Es sei nicht davon auszugehen, dass zurückkehrende Asylbewerber, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entzogen haben und deshalb bei Rückkehr gesetzmäßige, aber auch extralegale Bestrafung bis hin zu Folter zu befürchten hätten, in Verknüpfung mit einer vom syrischen Staat zugeschriebenen politischen Überzeugung als politische Gegner verfolgt würden.