Ausweisungsschutz

  • Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Im Ausländerrecht können generalpräventive Gründe auch nach dem seit 2016 geltenden neuen Ausweisungsrecht ein Ausweisungsinteresse begründen, das der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis regelmäßig entgegensteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. Juli 2018 (Aktenzeichen BVerwG 1 C 16.17) entschieden.

  • EuGH konkretisiert den Ausweisungsschutz für Unionsbürger

    Der Gerichtshof der EU hat am 17. April 2018 entschieden, dass der verstärkte Schutz vor Ausweisung u. a. an die Voraussetzung geknüpft ist, dass der Betroffene über ein Recht auf Daueraufenthalt verfügt. Die weitere Voraussetzung des „Aufenthalts in den letzten zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat“ kann erfüllt sein, sofern eine umfassende Beurteilung der Situation des Unionsbürgers zu dem Schluss führt, dass die Integrationsbande, die ihn mit dem Aufnahmemitgliedstaat verbinden, trotz seiner Inhaftierung nicht abgerissen sind.