BVerwG

  • Ausländerbehörden sind für die Aufhebung von Einreise- und Aufenthaltsverboten zuständig

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 25. Januar 2018 (BVerwG 1 C 7.17) die zwischen Bund und Ländern streitige Frage, welche Behörde für die nachträgliche Aufhebung eines vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) nach § 11 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gegen einen Ausländer verfügten Einreise- und Aufenthaltsverbots sachlich zuständig ist, zugunsten einer Zuständigkeit der Ausländerbehörden entschieden.

  • Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 22.August 2017 (BVerwG 1 A 2.17 und BVerwG 1 A 3.17) die Klagen von zwei salafistischen Gefährdern gegen Abschiebungsanordnungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (Innenministerium) abgewiesen. Das Ministerium hatte im Februar 2017 die Abschiebung eines Algeriers und eines Nigerianers gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angeordnet. Nachdem deren Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt worden waren, wurden sie abgeschoben.

  • EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 27. Juni 2017 den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg zur Klärung von Fragen angerufen, die die Sekundärmigration von Ausländern betreffen, die bereits als Flüchtling in einem EU-Mitgliedstaat anerkannt worden sind. Insbesondere geht es um die in der Asylverfahrensrichtlinie eröffnete Möglichkeit, einen Asylantrag als unzulässig abzulehnen, wenn der Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Flüchtlingsschutz erhalten hat. Bereits im März wurde der EuGH um die Klärung von Fragen in Fällen ersucht, in denen im Ausland subsidiärer Schutz gewährt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 u.a.).

  • BVerwG lehnt Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung in Bezug Syrien-Rechtsprechung ab

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrere Anträge auf Zulassung der Revision im Hinblick auf die Rückkehrgefährdung von Syrern verworfen (BVerwG, Beschlüsse vom 27.04.2017 1 B 77.17, 1 B 78.17, 1 B 81.17), da keine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung dargelegt wurde.

  • EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23.03.2017 in drei Verfahren den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg zur Klärung von Fragen angerufen, die die Sekundärmigration von Asylsuchenden betreffen. Insbesondere geht es um die Auslegung und zeitliche Anwendbarkeit der in der Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie n.F.) eröffneten Möglichkeit, einen Asylantrag schon dann als unzulässig abzulehnen, wenn der Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat subsidiären Schutz erhalten hat.