Hessischer Verwaltungsgerichtshof

  • Der Hessische Verwaltungsgerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Ermessensausübung einer Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 20. November 2025 (Az.: 3 A 644/23.Z) seine Rechtsprechung zur Ermessensausübung bei einer Verlustfeststellung dahingehend konkretisiert, dass es sich bei dem Ermessen in § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU um einen Fall intendierten Ermessens handelt, sofern zu erwarten ist, dass der Unionsbürger oder sein Familienangehöriger keine Freizügigkeit mehr erlangen werden.

  • Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

    Mit Urteilen vom 6. Juni 2017 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, drei syrischen Staatsangehörigen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Die drei Männer stammen aus der syrischen Stadt Homs bzw. aus der Provinz Dara’a und reisten in den Monaten Oktober und November 2015 in das Bundesgebiet ein. Aufgrund ihrer Asylanträge erkannte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Bescheiden vom Juli, August und November 2016 den drei Asylbewerbern sog. subsidiären Schutz zu, lehnte die Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft jedoch ab.