Mehrstaatigkeit

  • Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft

    Die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19.01.2024 im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz wird 3 Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten. Das Gesetz bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen mit sich. Nach wie vor sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und ein Einbürgerungstest erforderlich, wobei es einige Ausnahmen für Härtefälle gibt. Die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts werden verschärft. Benachteiligt werden hierdurch Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten, Rentner, Kranke oder Behinderte sowie pflegende Angehörige.

  • Einbürgerung eines Unionsbürgers führt nicht zum Verlust der Rechte von Familienangehörigen

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. November 2017 in der Rechtssache C-165/16(Toufik Lounes / Secretary of State for the Home Department) eine richtungsweisende Entscheidung zur Mehrstaatigkeit getroffen. Der EuGH hat entschieden, dass ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, auch nach der Einbürgerung des Unionsbürgers ein Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV in dem Mitgliedstaat ableiten kann. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Aufenthaltsrechts dürfen nicht strenger sein als diejenigen, die in der Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger vorgesehen sind.