Reform

  • Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft

    Die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19.01.2024 im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz wird 3 Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten. Das Gesetz bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen mit sich. Nach wie vor sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und ein Einbürgerungstest erforderlich, wobei es einige Ausnahmen für Härtefälle gibt. Die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts werden verschärft. Benachteiligt werden hierdurch Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten, Rentner, Kranke oder Behinderte sowie pflegende Angehörige.

  • Vorschlag für eine neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem

    Am 23. September 2020 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt. Die Kommission will mit dem Paket, das fünf Gesetzesiniti ativen umfasst, die seit Jahren festgefahrenen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten wieder in Gang bringen.