unfreiwillige Arbeitslosigkeit

  • Unverschuldet arbeitslose Unionsbürger erwerben kein Daueraufenthaltsrecht bei mehrjähriger Arbeitslosigkeit

    Der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 16.04.2021 (Az.: 9 A 2282/19) entschieden, dass ein Unionbürger, der nach einer Beschäftigung als Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig war und unverschuldet arbeitslos wurde, aufgrund der Weitergeltung der Arbeitnehmereigenschaft über mehrere Jahre kein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU erworben hat.

  • EuGH klärt die Dauer der Fortgeltung der Erwerbstätigeneigenschaft bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit

    Der EuGH klärt eine der zentrale Fragen des Freizügigkeitsrechts. In Literatur und Rechtsprechung war lange Zeit umstritten, in welchem Umfang die Arbeitnehmereigenschaft erhalten bleibt, wenn ein Unionbürger nach mehr als einem Jahr Beschäftigung unfreiwillig arbeitslos wird. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU, der die Regelung des Art. 7 Abs. 3 lit b UnionbürgerRL umsetzt, lässt anders als bei einer Beschäftigung von weniger als einem Jahr (§ 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG/EU) nicht erkennen, ob es eine zeitliche Höchstgrenze gibt.

  • Selbstständiger Unionsbürger behält seinen Freizügigkeitsstatus bei unfreiwilliger Arbeitsaufgabe

    Der Gerichthof der Europäischen Union hat am 20. Dezember 2017 in der Rechtssache Gusa (C-442/16) entschieden, dass einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat wegen eines Mangels an Arbeit, der auf von seinem Willen unabhängigen Gründen beruht, aufgegeben hat, die Eigenschaft eines Selbständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten bleibt.