Verfahrenslaufzeit

  • Geplante Einführung von Entscheidungsfristen durch das GEAS-Anpassungsgesetz

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) sollen erstmals auch Entscheidungsfristen für das erstinstanzliche Klageverfahren in das Asylgesetz aufgenommen werden. Der Entwurf dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1348des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU (ABl. L 2025/1358 vom 22. Mai 2024 – im Folgenden: AsylVf-VO).

  • Verfahrenslaufzeiten von Asylverfahren müssen verkürzt werden

    In der gegenwärtigen politischen Lage stehen Verfahrenslaufzeiten von Asylverfahren im Fokus der Öffentlichkeit. Denn die Begrenzung irregulärer Migration durch Rückführung abgelehnter Asylbewerber findet ihre Schranke in den Laufzeiten der Asylklageverfahren bei den Verwaltungsgerichten. Betrug die Laufzeit der Gerichtsverfahren im Jahr 2022 durchschnittlich noch 26 Monate, so konnte diese im Jahr 2023 auf 21,9 Monate gesenkt werden.