Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in der Rechtssache Yön gegen die Landeshauptstadt Stuttgart(C-123/17) entschiede, dass die Einführung der Visumpflicht für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer, die sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten, aus Gründen der effektiven Einwanderungskontrolle und der Steuerung der Migrationsströme gerechtfertigt sein kann, soweit die Einzelheiten ihrer Umsetzung nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinausgehen.