Der EuGH hat mit Urteil vom 4. April 2017 in der Rechtssache C-544/15 (Sahar Fahimian / Bundesrepublik Deutschland) entschieden, dass die nationalen Behörden einer iranischen Staatsangehörigen, die Absolventin einer von restriktiven Maßnahmen betroffenen Universität ist, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit ein Visum für ein Studium in einem sensiblen Bereich wie der IT-Sicherheit verweigern können. Die nationalen Behörden verfügen bei der Prüfung, ob nach der Studentenrichtlinie eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit vorliegt, über einen weiten Beurteilungsspielraum, müssen aber die ablehnende Entscheidung hinreichend begründen.